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Satzung des Jugendparlament Kalletal |
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In der Fassung des Beschlusses vom 2004 Vorwort Die Jugendlichen in der Gemeinde Kalletal haben durch das Jugendparlament eine besondere Möglichkeit ihre Interessen in Presse und Politik zu präsentieren. Das Jugendparalament besitzt die Unterstützung der im Rat vertretenden Parteien, es ist aber auch klar, das dass Jugendparlament Kalletal parteipolitisch unabhängig arbeitet.
§1 Zusammensetzung des Jugendparalaments
Das Jugendparlament setzt sich wie folgt zusammen: Als stimmberechtigte Mitglieder: Je ein/e gewählte/r Jugendliche/r aus insgesamt 13 Wahlbezirken Je ein/e gewählte/r Jugendliche/r des Gemeindesportbundes Der verschiedenen Kirchengemeinden Der Feuerwehr Der weiterführenden Schulen Dem CVJM-Hohenhausen Der Privatschule Varenholz
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Kalletaler Jugendlichen (1. Wohnsitz) im alter von 12 – 22 Jahren. Die Wahlperiode dauert 2 Jahre. Sinngemäß gilt das auch für die von den Institutionen benannten Vertreter Als beratenden Mitglieder: ein/e Vertreter/in des Jugendzentrums ein/e evtl. bei der Gemeinde Kalletal eingestellte/r Jugendpfleger/in Für jedes Mitglied wird ein/e Stellvertreter/in gewählt bzw. benannt.
§ 2 Vorstand Der Vorstand besteht aus 6 Mitgliedern
Der Vorstand wird für die Dauer der Wahlperiode des Jugendparlaments gewählt. Er führt die Geschäfte bis zur Neuwahl eines Vorstandes fort. Außerdem steht der alte Vorstand dem neuen Vorstand bis zu einem Jahr Seite, um so mögliche Verzögerungen bei der Neubildung des Vorstands entgegen zu wirken. Der Vorstand bestimmt selbst darüber, ob er öffentlich oder nicht öffentlich tagt. Er kann jederzeit weiteres Personen zu den Beratungen hinzu ziehen. Er bereitet die Sitzungen und Beschlüsse des Jugendparlaments vor und führt sie Beschlüsse aus. Hierüber wird im Jugendparlament laufend berichtet. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mind. 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mehrheitlich gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorsitzende/ der Vorsitzende. Die/ der Vorsitzende bzw. bei Verhinderung die/ der Stellvertreter/in eröffnet, leitet und schließt die Sitzung des Jugendparlaments.
§ 3 Mitwirkung im Ausschuss für Schule, Jugend, Sport, Kultur und Bildung Das Jugendparlament Kalletal ist im Ausschuss für Schule, Jugend, Sport, Kultur und Bildung der Gemeinde Kalletal durch ein Mitglied mit beratender Stimme vertreten. Das Jugendparlament schlägt hierfür für die Dauer der Wahlperiode des Jugendparlaments ein volljähriges Mitglied des Jugendparlaments und eine/n Stellvertreter/in vor. Der Rat entscheidet über die Berufung in den Fachausschuss. Die/ der Vertreter/in des Jugendparlaments vertritt im Fachausschuss die Interessen des Jugendparlaments und unterrichtet das Jugendparlament über die Beratungen und Beschlüsse des Fachausschusses.
§ 4 Einberufung der Sitzung Die/ der Vorsitzende bzw. ihr/ sein Stellvertreter lädt die Mitglieder zur Sitzung ein. Es sollen mindestens 4 Sitzungen im Jahr stattfinden. Eingeladen wird schriftlich unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung. Die Einladung muss 14 Tage vor dem Sitzungstag versendet werden.
§ 5 Teilnahme an Sitzungen Die Mitglieder des Jugendparlaments sollen an der Sitzungen teilnehmen. Die Stellvertreter können ebenfalls mit beratender Stimme an der Sitzung teilnehmen. Bei Verhinderung eines Mitgliedes informiert dieses seine/n Stellvertreter/in. In einem Fall hat die/ der Vertrete/in eines Stimmberechtigten Mitgliedes dann auch das Stimmrecht.
§ 6 Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit ist über Einladung zur Sitzung in geeigneter Weise zu informieren. Das Jugendparlament berät und beschließt in öffentlicher Sitzung.
§ 7 Beschlussfähigkeit. Das Jugendparlament ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenden Mitglieder, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen ist. Die/ der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest.
§ 8 Änderung und Erweiterung der Tagesordnung Das Jugendparlament kann beschließen:
Jedes Mitglied und stellvertretendes Mitglied des Jugendparlaments kann Anträge beim Jugendparlament einbringen. Anträge sind dem Vorstand schriftlich bis spätestens Sitzungsbeginn vorzulegen. Der Vorstand nimmt die Anträge mit auf die Tagesordnung der Sitzung.
§ 10 Redezeit und Rederecht Jedes Mitglied hat Rederecht. Redezeiten werden nicht vorgegeben, dieses soll individuell gehandhabt werden. Die/ der Vorsitzende leitet die Diskussion.
§ 11 Schluss der Redeliste, Schluss der Debatte Anträge auf Schluss der Redeliste oder Schluss der Debatte sind jederzeit während der Debatte zulässig. Solche Anträge dürfen jedoch nur Mitglieder stellen, die sich zu dem anstehenden Tagesordnungspunkt bislang nicht zu Wort gemeldet haben.
§ 12 Wahlen Wahlleiter/in ist die/ der Vorsitzende. Ist diese/r nicht anwesend bzw. bei erstmaliger Wahl ist der Wahlleiter/in das älteste hierzu bereite Mitglied des Jugendparlaments. Die/ der Wahlleiter bereitet die Wahlhandlung vor, führt sie durch, überwacht ihren ordnungsgemäßen Ablauf, stellt das Wahlergebnis fest und gibt es bekannt. Für die Wahl reicht einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Wahlen sind grundsätzlich offen durchzuführen. Auf Antrag eines Mitgliedes ist geheim zu wählen.
§ 13 Niederschrift Über die wesentlichen Inhalt der Sitzung des Jugendparlaments ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie soll die Anwesenheit der Mitglieder, die verhandelten Gegenstände, die gefassten Beschlüsse und vollzogenen Wahlen beinhalten. Abstimmungs- und Wahlergebnisse sind zu vermerken. Die Niederschrift ist von der/ dem Vorsitzenden und der/ dem Schriftführer/in zu unterzeichen. Die Niederschrift wird jedem Mitglied zugeschickt. Die Mitglieder des Jugendparlaments können Einwände gegen die Richtigkeit der Niederschrift erheben. Diese sind in der Niederschrift zu vermerken.
§ 14 Arbeitsunterlagen Jedem Mitglied und stellvertretenden Mitglied des Jugendparlaments ist ein Text dieser Geschäftsordnung auszuhändigen. Wird diese während der Wahlzeit geändert, so gilt das auch für die neue Fassung.
§ 15 Bekanntgabe und Inkrafttreten Der Vorstand fertigt diese Geschäftsordnung unverzüglich aus, nachdem das Jugendparlament sie beschlossen hat. Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.
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